Frist für Verlustvorträge endet zum 31.12.2009
Kleine und mittlere Firmen, die insolvenzgefährdet, aber sanierungsfähig sind, sollten jetzt handeln: Verlustvorträge können die Liquidität im Unternehmen sichern. Die Frist endet am Jahresende.
Von Wolf-Georg Freiherr von Rechenberg
Erschienen in FORM + Werkzeug 05/2009, Seite 17
Direct Link: http://www.form-werkzeug.de/FW110122
PDF-Download
So bleiben Sie zahlungsfähig [153 KB]

